Stellen Sie sich vor, dass Ihre eigene Bestattung genauso verläuft, wie Sie sich das wünschen. Weil Sie die Art der Beisetzung, die Trauerfeier, die Musik und alles Weitere bis ins Detail selbst festgelegt haben. Zu Lebzeiten. Und stellen Sie sich vor, dass die Finanzierung ebenfalls komplett gesichert ist, weil Sie auch diese früh genug geplant haben. All das ist machbar. Mit der Bestattungsvorsorge, die für immer mehr Menschen interessant wird.
Die Beratungsgespräche, die wir dazu führen, sind oft noch tiefgründiger als das klassische Trauergespräch – eben weil wir offen, ehrlich und realistisch mit den Menschen über die Bestattung sprechen, die sie letztlich betrifft. Oftmals fällt eine schwere Last von ihnen ab, wenn sie für sich und ihre Angehörigen alles geregelt haben.
Im Vorsorgevertrag halten wir alle wichtigen Inhalte der Bestattung fest: darunter Beisetzungsart und -ort, mögliche Grabpflege, kompletter Ablauf der Trauerfeier, individuelle Wünsche und Ideen, nach Bedarf sogar die einzuladenden Gäste.
Übrigens: Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen können wir innerhalb der Vertragslaufzeit flexibel vornehmen – denn wir wissen, dass sich Bestattungswünsche jederzeit ändern können.
Sie können einen Geldbetrag, der ausschließlich für die Bestattung genutzt werden soll, in mehreren Raten bei einer Sterbegeldversicherung einzahlen. Der Vorteil: Schon nach anderthalb Jahren besteht der Versicherungsschutz, im Sterbefall wird das angesparte Geld ausgezahlt. Alternativ bietet sich ein Treuhandkonto an. Auch hier ist das eingezahlte Geld ausschließlich dafür da, die Bestattung zu bezahlen, wird aber deutlich besser verzinst als beim Versicherungsmodell.
Neben Empathie und Fürsorge ist uns in der Betreuung unserer Kunden eines ganz wichtig: die Transparenz. In der Regel können wir Ihnen nach dem ersten ausführlichen Beratungsgespräch konkret sagen, was die Bestattung kosten wird. Denn wir möchten, dass Sie während der schwierigen Zeit des Abschiednehmens finanzielle Planungssicherheit haben. Daher bieten wir Ihnen in Kooperation mit unserem Partner ADELTA.FINANZ AG auch flexible Zahlungsmöglichkeiten bis hin zur Ratenzahlung über 36 Monate.
Das Thema Erbschaft kann im Todesfall zu Konflikten führen. Umso wichtiger, schon zu Lebzeiten alles geregelt zu haben. Das machen Sie am besten mit einem von Hand geschriebenen Testament, in welchem Sie unmissverständlich mitteilen, wer im Falle Ihres Todes was erbt. Unterschreiben Sie das Testament mit Namen, Ort und Datum und bewahren Sie es an einem sicheren Ort auf. Um rechtlich ganz auf der sicheren Seite zu sein, hinterlegen Sie es bei einem Notar. Apropos: Wir empfehlen, in allen Erbrechtsfragen einen Notar oder Rechtsanwalt zu konsultieren.
Trotz Testament – es gibt gesetzlich geregelte Erbfolgen und Pflichtanteile für direkte Angehörige, die Sie beachten sollten. Erben erster Ordnung sind Kinder, Enkel und Urenkel. Ehepartner genießen zudem Sonderregelungen. Eltern, Geschwister sowie Nichten und Neffen sind Erben zweiter Ordnung. Erben dritter Ordnung sind wiederum Großeltern, Onkel und Tanten sowie Cousins und Cousinen.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
Was, wenn Sie in einem medizinischen Notfall nicht mehr selbst verfügen können, was mit Ihnen geschehen soll? Was, wenn Sie auf keinen Fall an lebenserhaltende Maschinen angeschlossen werden möchten? Was, wenn ein Vertrauter in Ihrem Namen Ihren Willen gegenüber Ärzten vertreten und in Ihrem Sinne auch Organisatorisches regeln soll?
Dann sollten Sie all das im Vorfeld festlegen.
legt Ihren Willen für den Fall fest, dass Sie schwersterkranken. Sie bestimmen vorab schriftlich, ob und in welchem Umfang dann lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die Verfügung ist für jeden Arzt bindend.
legt – ebenfalls schriftlich – fest, wer stellvertretend für Sie Ihren Willen bei Ärzten und Behörden vertritt, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. In der Regel übertragen Sie diese Vollmacht an enge Vertraute wie gute Freunde, Geschwister oder Kinder.
Wir empfehlen, sich zu beiden Themen professionell beraten zu lassen. Weiterführende Infos sowie Downloads finden Sie hier.
Es kann die Lunge sein, das Herz oder eine Niere – schwer erkrankte Menschen sind auf eine Organspende angewiesen. Sie können ihnen helfen, wenn Sie selbst Organspender werden.
Hier können Sie sich den online ausfüllbaren Organspendeausweis herunterladen. Einfach anklicken, auf welche Weise Sie Organe spenden möchten (zum Beispiel alle oder nur einen Teil), den Ausweis ausfüllen, ausdrucken und mit sich führen. Zudem sollten Sie nahestehende Angehörige über Ihren Status als Organspender informieren. Übrigens: Diesen können Sie auch jederzeit widerrufen.